Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen Teil 1
Anmeldung
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Vorträgen und
Demonstrationen ist eine Anmeldung erwünscht und die
Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt.
Bei geschlossenen Veranstaltungen (Workshops, Kursen,
Konsultationen etc.) ist eine Anmeldung nötig. Diese wird in
der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen
(per Post, Telefon, E-Mail oder Fax) sind definitiv und
verbindlich.
Die Teilnehmerzahl ist nur in wenigen Fällen begrenzt und dann
beim jeweiligen Anlass vermerkt. Unsere Veranstaltungen stehen in
der Regel allen Interessenten offen. Mit der Teilnahme entstehen
keine weiteren Verpflichtungen. Die Veranstalter behalten sich vor,
Interessenten ohne Angaben von Gründen
zurückzuweisen.
Findet eine Veranstaltung nicht statt, zahlt der Veranstalter die
allfälligen Vorleistungen zurück. Weitergehende
Forderungen können nicht erhoben werden. Bei der Absage einer
Veranstaltung werden die Teilnehmer schriftlich oder telefonisch
benachrichtigt.
Annullation
Nichtinanspruchnahme der ganzen oder eines Teils der angebotenen
Dienstleistung berechtigt zu keinerlei Ersatzansprüchen,
Abzügen oder Rückerstattungen.
Bei Rücktritt bis eine Woche vor der Veranstaltung behalten
sich die Veranstalter vor, Fr. 50.- als Bearbeitungsgebühr
einzubehalten. Bei Abmeldungen eine Woche vor Kursbeginn oder
später wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt es
sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt.
Bezahlung
Die gesamten Kosten sind bis 14 Tage vor Kursbeginn zu begleichen,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Falls Sie sich kurzfristig
angemeldet und bezahlt haben, bringen Sie bitte Ihren Zahlungsbeleg
mit. Teilnehmer, die ihre Restzahlungen in bar vornehmen
möchten, werden gebeten, dies mindestens 20 Minuten vor
Veranstaltungsbeginn zu erledigen, um einen pünktlichen Beginn
der Veranstaltung zu gewährleisten.
Haftungsausschluss
Jeder Referent und Teilnehmer ist für seine Äusserungen,
Handlungen und Entscheidungen selbst verantwortlich. Es liegt bei
Ihnen zu entscheiden, welche Veranstaltungen Sie besuchen, wie viel
Sie davon profitieren und wie Sie mit Ihren Erlebnissen
umgehen.
Die Veranstalter weisen Sie darauf hin, dass sie keinerlei
Heilungsversprechen abgeben und keine Haftung für die
Ergebnisse allfälliger Behandlungen sowie für Hinweise
und Ratschläge übernehmen, die Besucher während
einer Veranstaltung erhalten. Die Verantwortung für Ihre
Entscheidungen bleibt in jedem Fall bei Ihnen.
Alle Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Annullation)
sind Sache der Teilnehmer.
Die Kurse, Seminare und Ausbildungszyklen haben
Selbsterfahrungswert und ersetzen keine Therapie.
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Aus eventuellen
Folgen können keine Ansprüche abgeleitet werden
Geschäftsbedingungen Teil 2 (Jahresausbildung)
1. Reservation und Anzahlung
Die Anmeldung gilt erst nach Eingang der Anzahlung als definitiv. Die Restzahlung ist gemäss Zahlungsmodalitäten (siehe Anmeldung) vor Beginn zu bezahlen. Bei Rücktritt bis 10 Tagen vor Beginn der Ausbildung resp. Seminarbeginn wird die Seminargebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-- zurückerstattet, wenn der Rückzug der Anmeldung stichhaltig begründet wird.
2. Programmänderungen
Das SWH Zentrum behält sich vor, das Ausbildungsprogramm oder einzelne, vereinbarte Leistungen zu ändern.
3. Ungenügende Teilnehmerzahl
Für die Jahresausbildung im SWH Zentrum besteht eine mindeste Teilnehmerzahl von 8 Personen. Beteiligen sich an der Jahresausbildung weniger Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor (z.B. Krankheit, Unfall oder Tod der Kursleiter/innen), die die Veranstalter zu einer wesentlichen Änderung der in der Ausschreibung angebotenen Leistung zwingen, können die Organisatoren die Ausbildung oder Teile daraus vor dem festgelegten Kursbeginn absagen. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4. Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Der Platz ist erst nach Eingang der Anzahlung definitiv reserviert. Das SWH Zentrum behält sich vor, in begründeten Fällen Interessenten abzulehnen, wobei sie zur Bekanntgabe der Gründe nicht verpflichtet ist.
5. Rücktritt / Fernbleiben
Ein Abbruch der Ausbildung ist je auf Ende eines Quartals (31.März, 30. Juni, 30. Sept., 31. Dez.) möglich. Die Kündigung muss einen Monat vor Quartalsende schriftlich eingereicht werden. Vorausbezahlte Raten werden zu 70 % zurückerstattet. Noch fällige Raten werden Nachbelastet. Die Anmeldegebühr verfällt zu 100%. Verpasste Dienstleistungen berechtigen zu keinerlei Ersatzansprüchen oder Rückerstattungen. Bei Krankheit oder sonstigen zwingenden Gründen (wie z.B. unerwartete Veränderung der Lebenssituation) entscheidet das SWH Zentrum auf begründetes Gesuch über allfällige Rückerstattungen. Die Kursanerkennung (Zertifikat) kann nur nach Absolvierung des ganzen Kurses abgegeben werden.
6. Persönliche Verantwortung
Die Teilnahme am Ausbildungsangebot ist freiwillig. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich selbst und seine/ihre Handlungen innerhalb und ausserhalb der Ausbildung. Das SWH Zentrum hält fest, dass die Ausbildung kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen ist. Wer sich in einer Therapie befindet, muss unter Einbezug aller Beteiligten abklären, ob die Ausbildung in diese Lebensphase sinnvoll ist.
Alle Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Annullation) sind Sache der Teilnehmer.
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Wohlen, 19.05.2008